Informationen für Ärzte

Das Palliativteam (SAPV-Team) PalliNEO unterstützt und ergänzt Sie als Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt bei der Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen. Unser multiprofessionelles Team aus erfahrenen Palliativmedizinern und Palliative-Care-Pflegefachkräften arbeitet dazu eng mit Haus- und Fachärzten, Pflegediensten, ambulanten Hospizdiensten, Psychologinnen und Seelsorgern, Physiotherapeuten, mit Apotheken und Sanitätshäusern, Krankenhäusern, Hospizen und vielen anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung zusammen. Mit unserem Netzwerk stellen wir eine bestmögliche Versorgung im häuslichen Umfeld sicher. Unser Ziel ist die Linderung von belastenden Symptomen im Sinne einer bestmöglichen Lebensqualität. Wir versuchen den von uns betreuten Menschen einen Verbleib in ihrer gewünschten Umgebung zu ermöglichen und die Versorgung dementsprechend zu organisieren. Meistens ist es dadurch möglich unnötige und belastende Krankenhauseinweisungen zu vermeiden.

Was ist SAPV?

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dazu, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, möglichst zu verbessern, und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der häuslichen und vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Sie ist ein Angebot für Menschen, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, deren Lebenserwartung begrenzt ist und einer aufwändigeren Betreuung bedarf. Als Grunderkrankung kommen Tumor-, neurologische und andere internistische Erkrankungen (z.B. Herzinsuffizienz oder COPD) am häufigsten vor. Die SAPV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sie ist für Betroffene kostenlos. Eine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung ist individuell von den Betroffenen zu prüfen, klappt aber im Normalfall ebenfalls problemlos. Es besteht seit 2007 auch ein gesetzlicher Rechtsanspruch bei entsprechenden Vorraussetzungen auf eine ambulante Palliativversorgung.

Wer hat Anspruch auf SAPV?

Anspruch auf SAPV-Leistungen, wenn sie an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass die Lebenserwartung begrenzt ist und eine besonders aufwendige Versorgung erforderlich ist, um die Lebensqualität und Selbstbestimmung zu erhalten, zu fördern und zu verbessern.

  • Nicht heilbar ist eine Erkrankung, wenn Behandlungsmaßnahmen nach allgemein anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht zur Beseitigung dieser Erkrankung führen können.
  • Fortschreitend ist eine Erkrankung, wenn der Verlauf trotz medizinischer Maßnahmen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht nachhaltig aufgehalten werden kann.
  • Weit fortgeschritten ist eine Erkrankung, wenn die Verbesserung der Symptomatik und Lebensqualität sowie die psychosoziale Betreuung im Vordergrund stehen und die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist.

Ein Bedarf an SAPV-Leistungen besteht, soweit anderweitige ambulante ärztliche und pflegerische Versorgungsformen (AAPV- allgemeine ambulante Palliativversorgung durch Haus- und Fachärzte, Pflegedienste sowie ggf. Leistungen ambulanter Hospizdienste nicht oder nur unter besonderer Koordination ausreichen würden.

Wie wird SAP verordnet?

Die Verordnung erfolgt durch Haus- und Fachärzte sowie Krankenhausärzte unter Verwendung des Musters 63. Aus Ihrer Verordnung muss die verordnungsrelevante Diagnose hervorgehen und zudem aufgezeigt werden, welches komplexe Symptomgeschehen konkret besteht und welche Maßnahmen notwendig sind. Bei Unklarheiten/Bedarf unterstützen wir Sie als SAPV Team beratend bei der Erstellung dieser Verordnung.
Eine Ausfüllhilfe für das Muster 63 finden Sie hier.
Für niedergelassene Ärzte ist die Erstverordnung zeitlich je nach Bewilligung durch die Krankenkasse limitiert, Folgeverordnungen sind möglich. Krankenhausärzte können eine SAPV-Verordnung für bis zu sieben Tage ausstellen (während der Coronapandemie 14 Tage). Für die Verordnung können Sie die Kostenpauschale 01425 (Erstverordnung) bzw. 01426 (Folgeverordnung) abrechnen.

Was sind verordnungsrelevante Diagnosen für eine SAPV?

Die verordnungsrelevanten Diagnosen müssen einen Bezug zur Palliativsituation und der lebensbegrenzenden Erkrankung des Patienten aufweisen (z.B. die onkologische Erkrankung und ihre damit verbundenen Nebenerkrankungen; Demenz am Lebensende oder fortgeschrittene Demenz) und mit ICD-10-Code ausgewiesen werden. Wesentliche Bedingung für den Anspruch auf SAPV ist die begründete ärztliche Einschätzung, dass die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate berenzt ist. Anhaltspunkte sind das Vorliegen eines komplexen Symptomgeschehens, dessen Behandlung spezielle palliativmedizinische oder palliativpflegerische Kenntnisse und Erfahrungen sowie ein interdisziplinär abgestimmtes Konzept voraussetzt. Hierzu gibt es auch eine sehr schöne Übersicht der Universität Edinburgh: https://www.spict.org.uk/the-spict/spict-de/

Was ist ein komplexes Symptomgeschehen?

Von einem komplexen Symptomgeschehen ist dann auszugehen, wenn mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:

  • ausgeprägte Schmerzsymptomatik
  • ausgeprägte neurologische, psychiatrische oder psychische Symptomatik
  • ausgeprägte respiratorische oder kardiale Symptomatik
  • ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik
  • ausgeprägte ulzerierende/exulzerierende Wunden oder Tumore
  • ausgeprägte urogenitale Symptomatik

Im Einzelnen kann dies in einer näheren Beschreibung auf den Schweregrad des komplexen Symptomgeschehens und dem besonderen Versorgungsbedarf hinweisen. Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihren Patienten oder Ihre Patientin eine SAPV in Frage kommt, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Ihre Vorteile als Arzt
  • Wir können alle für die palliative Versorgung Ihres Patienten erforderlichen Medikamente und Hilfsmittel verordnen – ohne ihr Budget zu belasten.
  • Wir entlasten Sie durch unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft.
  • Wir übernehmen nach Absprache mit Ihnen die Behandlung von belastenden und schwer einstellbaren Symptomen (z.B. Schmerzen, Atemnot, Erbrechen, Übelkeit, Krampfleiden) und unterstützen Sie bei komplizierten Versorgungssituationen.
  • Wir stellen eine spezielle Wundversorgung sicher und kümmern uns um die Port- und Schmerzpumpenversorgung Ihrer Patienten. Ist eine Ascites- oder Pleurapunktion erforderlich, können wir diese auch durch Sonographie unterstützt in der Häuslichkeit durchführen.
  • Wir beraten Sie gerne in palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Fragen.

Das Palliativteam PalliNEO arbeitet eng mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten zusammen.Wenn Sie als niedergelassene Palliativmedizinerin oder niedergelassener Palliativmediziner im Palliativteam PalliNEO mitarbeiten wollen, wenden Sie sich gerne an uns.