Informationen für Ärzte

Gemeinsame Lösungen für Patienten

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ergänzt die hausärztliche und gebietsärztliche Versorgung sowie die häusliche Krankenpflege. Unsere gemeinsame Zielsetzung ist es, schwierige Aufgaben für unsere Patienten in enger Zusammenarbeit zu bewältigen.

Um einen Patienten in die SAPV aufzunehmen, benötigen wir von Ihnen die Verordnung 63. Diese hat eine maximale Gültigkeit von vier Wochen. Eine Folgeverordnung ist erforderlich, wenn eine weitere Begleitung durch die SAPV notwendig ist.

Die Erstverordnung kann auch durch das Krankenhaus erfolgen, jedoch mit einer maximalen Gültigkeit von einer Woche. Danach übernimmt der Hausarzt die Folgeverordnung.

Nach der Aufnahme eines Patienten in die SAPV stimmen wir die weitere Behandlung regelmäßig mit den Hausärzten ab. Rufen Sie uns an – unsere Koordinatoren beantworten gerne Ihre weiteren Fragen.